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Reha Sport nach §44

Reha Sport ist ein Gesundheitskurs für alle, die unter körperlichen Beschwerden leiden.
Dies können beispielsweise Rückenbeschwerden, Wirbelsäulen- und Haltungsschäden, Gelenkschäden, Inkontinenz oder Osteoporose sein.

Ziel ist unter anderem, die Ausdauer und die Kraft zu stärken sowie Koordination und Flexibilität zu verbessern.

 

Der Rehasport-Kurs findet immer zu folgenden Zeiten statt:

Montag:  11:45 - 12:30 Uhr und 17:30 bis 18:15 Uhr (ab 1. März)

Dienstag: 10:45 - 11:30 Uhr und 11:45 - 12:30 Uhr

Mittwoch: 16:30 - 17:15 Uhr und 17:30 - 18:15 Uhr

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WIE Können Sie REHASPORT FÜR SICH IN ANSPRUCH NEHMEN?

Vom Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse unterstützt.

Der Arzt empfiehlt den Rehasport und verordnet diesen auf einem dafür vorgesehenem rosa Formular (Muster 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ auch bei uns erhältlich).

Der Patient schickt das fertig ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Formular an die Krankenkasse und erhält nach wenigen Tagen dieses genehmigt zurück.
Der Patient kommt mit dem ausgefüllten und genehmigten Formular zu uns.

SCHON GEWUSST? WIR BIETEN REHASPORT PLUS UND REHASPORT MED AN.

Es gibt die Möglichkeit, den Rehasport-Gruppenkurs mit unserem Angebot im Club zu ergänzen:

• REHASPORT PLUS = Rehasport Basis (Gruppenkurs) ergänzt durch aktive Bewegungstherapie
Das bedeutet Rehasport in Kombination mit Zirkeltraining und Beweglicheitstraining im Aktivpark.

• REHASPORT MED = Rehasport Basis (Gruppenkurs) ergänzt mit passiven Regenerationsmaßnahmen.
Das bedeutet Rehasport in Kombination mit unseren Wellnessangeboten: Sauna, Massageliege und der Lichttherapie.

Ihr Weg zum Reha Sport

 
  1. WER KANN REHASPORT NUTZEN?

    Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung. Rehabilitationssport kann auch für Kinder in Betracht kommen. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.

  2. REHASPORT AUF VERORDNUNG DES ARZTES

    Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten!

  3. KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KRANKENKASSEN

    Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung übernommen. Die Verordnung muss vom Kostenträger, i. d. R. ist das Ihre ges. Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

  4. WAS SOLL REHASPORT BEWIRKEN?

    Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Ziel des Programms ist es, Ihre Beschwerden zu lindern bzw. vorzubeugen. Kraft und Ausdauer, Koordination und Flexibilität werden verbessert. Der Rehasport dient als Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
    Rehasport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird durch den Verband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt.

  5. GESPRÄCHSTERMIN VEREINBAREN

    Sobald die Krankenkasse Ihre Verordnung genehmigt hat, rufen Sie uns an, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

    08105 23838

ODER NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF

Online Terminvereinbarung